Verbundzentrale hbz
Wirtschaftlichkeit, Innovation und Servicequalität sicherstellen und Synergien nutzen
Wirtschaftlich agieren, Innovation und Servicequalität mit dem hbz anbieten
Das Hochschulbibliothekszentrum des Landes Nordrhein-Westfalen stellt im Rahmen von § 51 KulturGB NRW zentrale bibliothekarische Infrastrukturen und Dienste für die Bibliotheken der Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften in der Trägerschaft des Landes NRW und der staatlichen Kunst- und Musikhochschulen des Landes NRW zur Verfügung und entwickelt diese weiter, so dass diese Hochschulbibliotheken ihren Nutzerinnen und Nutzern bibliothekarische Dienste mit einem höchstmöglichen Maß an Synergien, Wirtschaftlichkeit, Innovationen und Servicequalität anbieten können.
Kernaufgabe des hbz ist hierbei als Verbundzentrale des sogenannten hbz-Verbundes die kooperative Katalogisierung und der Gesamtnachweis der Medienbestände dieser Bibliotheken und hierbei die Organisation und Steuerung der kooperativen Katalogisierung in der Netzwerkzone des einheitlichen cloudbasierten Bibliotheksmanagementsystems. Das hbz wird insofern als eine der insgesamt sechs Verbundzentralen in Deutschland tätig.
Das hbz kann seine bibliothekarischen Infrastrukturen und Dienste aufgrund von § 51 KulturGB NRW zwar auch weiteren Bibliotheken und Einrichtungen innerhalb und außerhalb des Landes NRW gegen Vollkostenerstattung anbieten. Das hbz wird als eine vom Land NRW finanzierte Einrichtung des Landes NRW aber auch zukünftig vor allem für die Hochschulbibliotheken in NRW und - auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Land NRW und dem Land Rheinland-Pfalz - in Rheinland-Pfalz tätig.
