- Medien bereitstellen
Leihverkehr
Der Deutsche Leihverkehr ist eine kooperative Einrichtung von Bibliotheken zur Vermittlung von am Ort nicht vorhandener Literatur. Das Verfahren für die auswärtige Literaturbeschaffung wird durch die Leihverkehrsordnung (LVO) geregelt.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage des Leihverkehrs ist die Leihverkehrsordnung, derzeit gültig in der Fassung von 2004.
- Leihverkehrsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (PDF)
- Leihverkehrsordnung für das Land Rheinland-Pfalz (PDF)
Das hbz ist die Leihverkehrszentrale (LVZ) für die Leihverkehrsregion Nordrhein-Westfalen. Die Leihverkehrszentralen sind für die Koordinierung des Leihverkehrs zuständig. Zur Leihverkehrsregion Nordrhein-Westfalen gehören das Land Nordrhein-Westfalen und große Teile von Rheinland-Pfalz. Derzeit sind in dieser Region rund 400 Bibliotheken zugelassen. Die Leihverkehrordnung ist von Bibliotheken und Benutzern zu berücksichtigen.
- Amtliche Leihverkehrsliste von Nordrhein-Westfalen
- Leihverkehrsliste von Rheinland-Pfalz
- Deutsche Leihverkehrslisten online
- Deutsche Leihverkehrszentralen
Von der Zulassung bis zur Teilnahme
Bibliotheken, die an der Fernleihe teilnehmen möchten, benötigen eine Zulassung zum Leihverkehr. Nordrhein-westfälische Bibliotheken beantragen diese Zulassung über das hbz.
- Zulassungsverfahren für nordrhein-westfälische Bibliotheken
- Teilnahme an der Online-Fernleihe des hbz
- Verrechnung positiv erledigter Online-Fernleihen
Kontakt
Sabine Zylka
Telefon: +49 221 400 75-200
E-Mail: zylka@hbz-nrw.de