Rechtlicher Leitfaden zur Digitalisierung von gemeinfreien Werken durch Bibliotheken veröffentlicht
Im Auftrag des hbz hat der auf Urheberrecht spezialisierte Rechtswissenschaftler und Rechtsanwalt Dr. Till Kreutzer, Mitglied der Redaktion von irights.info, den rechtlichen Leitfaden "Digitalisierung gemeinfreier Werke durch Bibliotheken" erstellt.
Der Leitfaden befasst sich nicht nur mit gemeinfreien Werken, sondern auch mit gemeinfreien Teilen ansonsten urheberrechtlich geschützter Werke wie Inhaltsverzeichnissen und Registern, die von Bibliotheken etwa zur Anreicherung von Bibliothekskatalogen digitalisiert werden. Er beantwortet rechtliche Fragen, die sich vor, während und nach der Digitalisierung ergeben können. In erster Linie richtet er sich an Mitarbeiter von Bibliotheken der öffentlichen Hand und dabei insbesondere an Nicht-Juristen.
"Allein die Frage, ob ein Inhalt gemeinfrei ist oder geworden ist, ist in vielen Fällen nicht leicht zu beantworten. Um sie zu beantworten kann es zum Beispiel notwendig sein einzuschätzen, ob beispielsweise das Inhaltsverzeichnis eines Sachbuches urheberrechtsschutzfähig ist, also die so genannte Schöpfungshöhe erreicht oder nicht. Auch die Länge der Schutzdauer, die wichtigste Regel, aufgrund derer an sich urheberrechtlich geschützte Werke (nach Ablauf einer gewissen Zeit) gemeinfrei werden, ist nicht immer leicht zu beurteilen. Der vorliegende Leitfaden soll helfen, eine Orientierung in diesem rechtlichen Dickicht zu ermöglichen" (wie es in der Einleitung heißt).
Der Leitfaden empfiehlt, die Nutzung von Digitalisaten gemeinfreier Werke nicht einzuschränken, und darüberhinaus, Sammlungen gemeinfreier Digitalisate unter einer offenen Lizenz zu publizieren.
Der Leitfaden ist unter einer Creative-Commons-Attribution-Lizenz veröffentlicht.
Der Leitfaden befasst sich nicht nur mit gemeinfreien Werken, sondern auch mit gemeinfreien Teilen ansonsten urheberrechtlich geschützter Werke wie Inhaltsverzeichnissen und Registern, die von Bibliotheken etwa zur Anreicherung von Bibliothekskatalogen digitalisiert werden. Er beantwortet rechtliche Fragen, die sich vor, während und nach der Digitalisierung ergeben können. In erster Linie richtet er sich an Mitarbeiter von Bibliotheken der öffentlichen Hand und dabei insbesondere an Nicht-Juristen.
"Allein die Frage, ob ein Inhalt gemeinfrei ist oder geworden ist, ist in vielen Fällen nicht leicht zu beantworten. Um sie zu beantworten kann es zum Beispiel notwendig sein einzuschätzen, ob beispielsweise das Inhaltsverzeichnis eines Sachbuches urheberrechtsschutzfähig ist, also die so genannte Schöpfungshöhe erreicht oder nicht. Auch die Länge der Schutzdauer, die wichtigste Regel, aufgrund derer an sich urheberrechtlich geschützte Werke (nach Ablauf einer gewissen Zeit) gemeinfrei werden, ist nicht immer leicht zu beurteilen. Der vorliegende Leitfaden soll helfen, eine Orientierung in diesem rechtlichen Dickicht zu ermöglichen" (wie es in der Einleitung heißt).
Der Leitfaden empfiehlt, die Nutzung von Digitalisaten gemeinfreier Werke nicht einzuschränken, und darüberhinaus, Sammlungen gemeinfreier Digitalisate unter einer offenen Lizenz zu publizieren.
Der Leitfaden ist unter einer Creative-Commons-Attribution-Lizenz veröffentlicht.